Mietwagen-Ratgeber: Übergabe - Schlüssel

Rückgabe des Mietwagens

Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste im Überblick
  • Achten Sie bei der Rückgabe auf die Vorgaben zur Tankregelung im Mietvertrag.
  • Bei starker Verschmutzung des Wagens kann der Anbieter Reinigungskosten erheben.

Häufige Fragen bei der Mietwagen Rückgabe

Muss ich das Mietfahrzeug vollgetankt zurückgeben?

Das Betanken bei Rückgabe wird weltweit unterschiedlich geregelt. Eine mögliche Regelung sieht vor, dass das Auto mit vollem Tank zurückgegeben werden muss. Stellen Sie in diesem Fall sicher, den Tank komplett zu füllen, da Ihnen die Vermieter Fehlmengen mit einem erhöhten Benzinpreis in Rechnung stellen.

Vor allem in südeuropäischen Ländern und in den USA gilt mittlerweile aber immer häufiger eine andere Regelung: Der Kunde erhält das Mietauto mit vollem Tank und zahlt an der Mietstation für die erste Tankfüllung eine Pauschale. Am Ende der Mietdauer gibt er den Wagen mit leerem Tank zurück. Eventuell im Tank verbliebene Restmengen Benzin werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die für Sie geltende Tankregelung entnehmen Sie den Mietbedingungen des Vermieters.

Was passiert, wenn ich die Mietdauer überschreite?

Sollten Sie den Mietwagen später als gebucht zurückbringen, werden Ihnen ein weiterer, voller Miettag und zum Teil zusätzliche Strafgebühren berechnet. Wenn Sie die vereinbarte Mietdauer eigenmächtig und ohne Abstimmung mit dem Vermieter um mehrere Tage überziehen, wird der Vermieter in der Regel die Polizei informieren.

Fallen Reinigungskosten für mich an?

In der Regel nicht. Falls Sie Ihren Mietwagen jedoch sehr stark verschmutzt zurückgeben, kann der Vermieter eventuell einen Teil der von Ihnen hinterlegten Kaution einbehalten. Die Details entnehmen Sie bitte den Mietbedingungen.


Tipp
Machen Sie Fotos vom Sauberkeitszustand des Mietwagens bei Abholung und wenn Sie den Wagen zurückbringen.

Wie kann ich den Vermieter bewerten?

Sie erhalten von CHECK24 zu jeder Mietwagenbuchung nach Rückgabe des Fahrzeugs eine E-Mail mit der Möglichkeit, den Vermieter zu bewerten.