Sie waren mit Ihrem Mietwagen nicht zufrieden, der Vermieter hatte kein passendes Fahrzeug oder es ist während Ihrer Ausleihe zu einem Schaden gekommen und Sie möchten diesen melden? CHECK24 hilft Ihnen mit Ihrem Anliegen gern weiter. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie hierfür tun müssen.
Reklamation und Schaden: Allgemeine Tipps
- Eine Erstattung von vor Ort abgeschlossenen Zusatzleistungen ist im Nachhinein nicht möglich.
- Die Fristen von Schadensmeldungen finden Sie in den AGBs Ihres Veranstalters.
- Der Veranstalter braucht bei Abgabe des Fahrzeugs in jedem Fall einen Schadensbericht.
- Bitte heben Sie alle Dokumente auf, die Sie von Vermieter oder Polizei erhalten.
- Nach Ihrer Rückkehr können Sie den Schaden oder die Reklamation online bei uns melden, wir übernehmen dann die Bearbeitung für Sie.
Häufige Anliegen bei Reklamation und Schaden
Ich habe vor Ort eine Zusatzversicherung abgeschlossen
Enthält der von Ihnen unterschriebene Mietvertrag eine Zusatzleistung wie eine Versicherung, dann haben Sie den Kauf mit Ihrer Unterschrift verbindlich bestätigt. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Erstattung von vor Ort abgeschlossenen Zusatzleistungen oder Versicherungen im Nachhinein nicht mehr möglich ist.
Meine Kreditkarte wurde zu hoch belastet
Es besteht die Möglichkeit, dass ihr Vermieter eine Restzahlung oder ein von Ihnen gebuchtes Extra separat von Ihrer Kreditkarte abbucht. Informationen darüber finden Sie in Ihren Buchungsdokumenten in der Kostenübersicht oder in Ihrem Mietvertrag.
Ich habe meine Kaution noch nicht zurückerhalten
Ich war nicht zufrieden mit dem Mietwagen
Kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend den Vermieter, damit dieser die Chance erhält, die Leistung nachzubessern. Sofern dies nicht möglich ist, fragen Sie nach einer schriftlichen Bestätigung. Dies ist auch bei der Abgabe des Mietwagens noch möglich.
Der Vermieter hatte kein passendes Fahrzeug
Sollten Ihnen durch das abweichende Fahrzeug Mehrkosten entstanden sein oder hat das Fahrzeug nicht der gebuchten Kategorie entsprochen, können Sie eine Reklamation einreichen. Laden Sie dafür bitte folgende Dokumente in unserem Kundenbereich hoch:
- Schriftliche Bestätigung, dass der gebuchte Mietwagen nicht verfügbar war
- Vor Ort unterschriebener Mietvertrag
- Kreditkartenabrechnung oder Screenshot des Onlinebankings über die geleisteten Zahlungen
Wie funktioniert die Geld-zurück-Garantie?
Haben Sie über AurumCars ein Angebot mit Geld-zurück-Garantie gebucht und waren mit Ihrer Buchung nicht zufrieden, erstattet Ihnen AurumCars bis zu 100% des Mietwagenpreises.
Vier Tage nach Abgabe Ihres Mietwagens erhalten Sie eine E-Mail mit dem Betreff „AurumCars Geld-zurück-Garantie Ihrer Mietwagenbuchung“. Über den dort enthaltenen Link können Sie eine Reklamation bei AurumCars einreichen.
Nach einem Schaden wurde meine Kaution einbehalten, wie bekomme ich diese erstattet?
Wenn Sie ein Angebot mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung gebucht haben, wird die Kaution vom Vermieter zunächst einbehalten. Um die Erstattung der Kaution anzufordern, laden Sie bitte nach Rückgabe Ihres Mietwagens folgende Dokumente in unserem Kundenbereich hoch:
- Schadensrechnung und -bericht vom Vermieter
- Polizeibericht
- Vor Ort unterschriebener Mietvertrag
- Kreditkartenabrechnung oder Screenshot des Onlinebankings über die geleisteten Zahlungen
Sollten Sie ein Angebot mit Selbstbeteiligung gebucht haben, behält der Vermieter die Kaution in Höhe des Schadens ein. Eine Erstattung ist nicht möglich. Bei Angeboten ohne Selbstbeteiligung und ohne Zahlung wird Ihnen keine Kaution im Falle eines Schadens einbehalten und Sie müssen keine Erstattung anfordern.
Wie verhalte ich mich, wenn es zu einem Schaden am Mietwagen gekommen ist?
Bei Schäden, bei denen kein anderes Fahrzeug involviert ist, tun Sie bitte Folgendes:
- Rufen Sie umgehend Ihren Vermieter vor Ort an und leisten Sie seinen Anweisungen Folge. Er kann eventuell ein Ersatzfahrzeug für Sie beschaffen.
- Verständigen Sie die Polizei und lassen Sie sich einen Polizeibericht geben. Sollte die Polizei sich weigern, den Schaden aufzunehmen, belegen Sie bitte die Kontaktaufnahme. Fotos von der Polizeistation oder ein Screenshot Ihrer Anrufliste können in so einem Fall hilfreich sein.
- Schreiben Sie Ihren eigenen Bericht über den Schadensverlauf. Sollte Ihnen der Schaden erst im Nachhinein aufgefallen sein, stellen Sie bitte keine Vermutungen an, sondern beschreiben Sie die Situation, wie Sie auf den Schaden aufmerksam geworden sind.
- Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden.
- Bewahren Sie alle von Polizei und Vermieter erhaltenen Unterlagen auf.
Wie verhalte ich mich bei einem Unfall?
Wenn es zu einem Unfall mit weiteren Verkehrsteilnehmern gekommen ist, sollten Sie Folgendes tun:
- Verständigen Sie die Polizei und lassen Sie sich einen Polizeibericht geben. Sollte die Polizei sich weigern, zur Unfallstelle zu kommen, suchen Sie bitte die nächste Polizeistation auf und lassen den Unfall dort aufnehmen.
- Rufen Sie umgehend Ihren Vermieter vor Ort an und leisten Sie seinen Anweisungen Folge. Er kann eventuell ein Ersatzfahrzeug für Sie beschaffen.
- Schreiben Sie Ihren eigenen Bericht über den Schadensverlauf.
- Nehmen Sie Name, Adresse, Telefonnummer und Versicherungsdaten des Unfallgegners auf. Am besten nutzen Sie hierfür den Europäischen Unfallbericht oder einen vergleichbaren Unfallbericht, dieser liegt üblicherweise im Handschuhfach Ihres Mietwagens.
- Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden.
- Bewahren Sie alle von Polizei und Vermieter erhaltenen Unterlagen auf.
Welche Unterlagen sind bei Einreichung eines Schadenfalls wichtig?
Um Ihren Fall bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:
- Schadensrechnung und -bericht vom Vermieter
- Polizeibericht
- Vor Ort unterschriebener Mietvertrag
- Fotos der Unfallstelle und des Schadens
- Kreditkartenabrechnung oder Screenshot des Onlinebankings über die geleisteten Zahlungen